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Schutz am Arbeitsplatz

Schutz am Arbeitsplatz

Egal ob in der heimischen Werkstatt oder in einer gewerblichen Handwerksstätte – der Schutz am Arbeitsplatz ist wichtig! Bereits bei den kleinsten handwerklichen Griffen können sich unwiderrufliche Folgen für den Ausführenden ergeben. Aus diesem Grund hat sich nicht nur der Gesetzgeber mit dem Thema beschäftigt. Die Auswahl an Arbeitsschutzkleidung ist dabei enorm. Für jegliche Arbeiten gibt es Schutzkleidung für jeden Teil unseres Körpers.

Sicherheit von Kopf bis Fuß
Es existiert für jeden Arbeitsbereich entsprechende Schutzkleidung. Dabei gibt es nicht nur Arbeitsschutzkleidung für den Dauereinsatz, sondern auch solche, die nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden sollte. Hier spricht man insbesondere von Einwegprodukten, die großen Hygienestandards Stand halten müssen, und daher nicht mehrmalig eingesetzt werden dürfen. Zu solchen Einwegprodukten gehören u.a. Einweghandschuhe, Einwegkopfschutz oder Overalls, die vor allem im Gesundheitsbereich eingesetzt werden. Wer jedoch im Handwerk nach Arbeitskleidung sucht, wird nach Produkten Ausschau halten, die für eine große Langlebigkeit garantieren. Dazu zählen Schutzhelme, Schutzbrillen oder ein Hitze- bzw. Kälteschutz, der enormen Anforderungen Stand halten muss.

Schutz bei privaten Tätigkeiten
Auch wenn wir keine dringliche Notwendigkeit sehen uns bei den kleinsten Handgriffen zu schützen, so kann es in der Hobbywerkstatt schnell zu unkalkulierbaren Unfällen kommen. Der Grund darin liegt vor allem in der fehlenden Einschätzung des Unfallpotentials. Kaum ein Hobbyhandwerker verfügt von Grund auf über die nötige Schutzkleidung. Daher kann es schon mal passieren, dass kurzerhand ein Stück Holz gesägt wird, ohne eine Schutzbrille aufzusetzen. Fängt man auf diese Art an zu sägen, kann es schon mal vorkommen, dass ein Splitter in das Auge gelangt. Nicht immer enden solche Unfälle glimpflich. Während der eine den Splitter selber aus dem Auge entfernen kann, ist es durchaus möglich, dass bei dem anderen ein ärztlicher Eingriff unumgänglich wird. Der Holzsplitter im Auge ist natürlich nur ein Beispiel für viele mögliche Desaster bei der handwerklichen Tätigkeit. Abgesägte Finger, angeschlagene Extremitäten sind durchaus keine Seltenheit. Dabei könnte man Unfälle dieser Art durch den Einsatz von einfacher Schutzkleidung leicht umgehen oder zumindest die Folgen daraus minimieren.

Gesetzliche Regelungen am Arbeitsplatz
Auch der Gesetzgeber hat diese Gefahrenpotentiale erkannt und versucht, durch einen sinnvollen Arbeitsschutz die Unfallfolgen am Arbeitsplatz zu minimieren. Speziell in Deutschland ist die Arbeitssicherheit in diversen Gesetzen und Verordnungen verankert. So spricht man hierzulande von folgenden Gesetzten, Verordnungen und Richtlinien, welche die Arbeitssicherheit regeln:

Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) mit seinen Verordnungen (GPSGV, Beispiele)
  • Atomgesetz mit seinen Verordnungen
  • Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen


Der Arbeitsschutz regelt verschiedenste Berufsfelder. Dabei wird nicht nur auf die Sicherheit in Werkstätten Bezug genommen. Auch Berufsfelder ohne handwerklicher Tätigkeit werden mittels Verordnungen geregelt.

Beim nähren Blick auf das Arbeitsschutzgesetz gibt es folgende Verordnungen:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung         
  • Baustellenverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regeln
  • Biostoffverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung


Der Grund für den Schutz des menschlichen Körpers ist eindeutig. Wir können in einer Gesellschaft nur bestimmte Tätigkeiten ausführen, wenn wir entsprechend geschützt sind. Ist das nicht der Fall, so ergeben sich Folgen für den Einzelnen, die in der Berufsunfähigkeiten oder anderen unkalkulierbaren Situationen münden können. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut, und dieses bedarf es zu bewahren und entsprechend zu schützen.

Quelle Foto: PublicDomainPictures - pixabay.com

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